Bitte beachten Sie am 01.05.2024:
Tag der Arbeit: das Landratsamt Starnberg ist geschlossen
Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.
Montag:
8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag:
8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch:
8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag:
8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag:
8 Uhr bis 14 Uhr
Der Landkreis Starnberg fördert das kulturelle Leben in seinem Gebiet, soweit es überörtliche nicht nur auf eine einzelne Gemeinde beschränkte Bedeutung aufweist.
Einige Kriterien zur Vergabe von Fördermitteln sind:
Überörtliche Bedeutung
Angemessener Einsatz von Eigenmitteln
Gesicherte Finanzierung des Projekts
Vorlage eines Finanzierungsplans
Jugendförderung
Besucherzahlen
Kontinuität
Anträge auf Förderung können jeweils bis zum 30. Oktober für das Folgejahr gestellt werden. Rückwirkende Förderungen sind nicht möglich.